12.06.2025
Rechtliche Aspekte bei KI-gestützte Videoübersetzungen – Das solltest du beachten

Nutzungsrechte am Originalvideo
Bevor du ein Video übersetzen oder dubben lässt, musst du sicherstellen, dass du über die entsprechenden Rechte verfügst:
- Eigene Produktionen: Kein Problem, sofern intern geklärt ist, wer Urheber ist und ob etwaige Drittinhalte (z. B. Musik, Stockmaterial, Grafiken) korrekt lizenziert wurden.
- Videos von Dritten: Du brauchst in der Regel eine ausdrückliche Erlaubnis, auch für die Bearbeitung (z. B. Übersetzung oder neue Tonspur).
- Kundenprojekte: Als Agentur oder Dienstleister solltest du sicherstellen, dass die Kund:innen die notwendigen Nutzungsrechte übertragen haben – insbesondere für Bearbeitungen und mehrsprachige Verbreitung.
Wichtig: Auch bei rein interner Nutzung (z. B. Schulungsvideos) gelten Urheberrechte.
Rechte an Stimmen
Wenn im Originalvideo reale Personen zu hören sind, solltest du Folgendes beachten:
- Einwilligung zur Verarbeitung der Stimme: Wenn die Stimme im Rahmen eines KI-Dubbing-Prozesses durch eine andere ersetzt oder verändert wird, kann das eine „Bearbeitung“ im rechtlichen Sinn darstellen.
- Voice Cloning: Bei Dubly z. B. kann die Originalstimme für andere Sprachen genutzt werden. Das erfordert eine ausdrückliche Freigabe – vor allem, wenn es sich um Mitarbeiter:innen, externe Sprecher:innen oder prominente Persönlichkeiten handelt.
- Modelle & Schauspieler:innen: Hier sind oft gesonderte Regelungen im Vertrag nötig – insbesondere wenn die Stimme zu Marketingzwecken genutzt oder verändert wird.
Empfehlung: Kläre im Zweifel vertraglich, was mit der Stimme passieren darf und ob eine Bearbeitung erlaubt ist.
Kommunikation mit Mitarbeiter:innen
Gerade bei internen Inhalten (z. B. Trainingsvideos, HR-Kommunikation, CEO-Statements) ist es wichtig, dass Mitarbeiter:innen wissen:
- Wenn ihre Stimme ersetzt, verändert oder gedubbt wird
- Wenn ein Video in andere Sprachen übersetzt und ggf. extern geteilt wird
- Wenn KI-Technologie zum Einsatz kommt
Offene Kommunikation und ggf. eine datenschutzrechtliche Information oder Einwilligung sind empfehlenswert – vor allem, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Gibt es eine Kennzeichnungspflicht?
In Deutschland und der EU gibt es (noch) keine generelle Kennzeichnungspflicht für KI-übersetzte Inhalte.
Trotzdem können je nach Kontext Transparenzpflichten greifen – z. B. bei Werbung oder Medieninhalten.
Beispiele:
- Ein CEO-Statement wurde nicht selbst in der Fremdsprache eingesprochen, sondern per KI gedubbt – das kann offengelegt werden, muss aber nicht.
- In Journalismus, PR oder Wissenschaft kann Transparenz über KI-Nutzung förderlich für die Glaubwürdigkeit sein.
Fazit: Eine Pflicht gibt es meist nicht – aber ehrliche Kommunikation schafft Vertrauen.

Weitere Aspekte, die du im Blick behalten solltest
✅ Datenschutz
- Werden personenbezogene Daten verarbeitet? (Gesicht, Stimme, Inhalte)
- Wo werden die Daten verarbeitet? (Dubly z. B. arbeitet nur mit EU-Servern und sicheren Subprozessoren mit SCCs)
- Gibt es Prozesse zur Löschung, Datenzugriff, Nachweisbarkeit? → Ja, bei Dubly gegeben.
✅ Lizenzen für Musik & Bildmaterial
- Enthält dein Video lizenzpflichtige Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Markenlogos)?
- Auch für übersetzte Versionen gelten dieselben Lizenzanforderungen.
✅ Haftung bei Fehlern
- Wenn eine Übersetzung z. B. rechtlich relevante Aussagen enthält, sollte sie geprüft werden (z. B. durch Native Speaker Control bei Dubly).
- Unternehmen haften für den Inhalt – auch nach der Übersetzung.
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Fazit: Mit Struktur, Transparenz und Dubly auf der sicheren Seite
KI-gestützte Videoübersetzung eröffnet enorme Potenziale – wirtschaftlich, inhaltlich und technisch.
Doch gerade in professionellen Kontexten ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und zu beachten.
Mit Dubly hast du nicht nur ein starkes Tool, sondern auch einen Partner an der Seite, der weiß, worauf es ankommt:
- Datenschutzkonformität & Verträge
- Sicheres Hosting & Subprozessoren nach DSGVO
- Voice Cloning nur mit Freigabe
- Support bei Fragen zur Rechtslage & Briefings
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