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Simon Pieren
Simon Pieren
Co-Founder | Marketing & Sales
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September 12, 2025

Rechtliche Aspekte bei KI-gestützte Videoübersetzungen – Das solltest du beachten

Rechtliche Aspekte bei KI-gestützte Videoübersetzungen – Das solltest du beachten

Die Übersetzung und Vertonung von Videos mit Hilfe künstlicher Intelligenz ist technologisch beeindruckend – und rechtlich komplex. Gerade in Unternehmen oder bei der Veröffentlichung von Inhalten ist es wichtig, sich im Vorfeld mit zentralen rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen.Hinweis vorab: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern einen allgemeinen Leitfaden, der dir helfen soll, die wichtigsten Themen bei der Videoübersetzung mit KI besser zu verstehen. Bei rechtlichen Unsicherheiten solltest du in jedem Fall Rücksprache mit deinem Rechtsbeistand oder der Rechtsabteilung halten.

Nutzungsrechte am Originalvideo

Bevor du ein Video übersetzen oder dubben lässt, musst du sicherstellen, dass du über die entsprechenden Rechte verfügst:

  • Eigene Produktionen: Kein Problem, sofern intern geklärt ist, wer Urheber ist und ob etwaige Drittinhalte (z. B. Musik, Stockmaterial, Grafiken) korrekt lizenziert wurden.
  • Videos von Dritten: Du brauchst in der Regel eine ausdrückliche Erlaubnis, auch für die Bearbeitung (z. B. Übersetzung oder neue Tonspur).
  • Kundenprojekte: Als Agentur oder Dienstleister solltest du sicherstellen, dass die Kund:innen die notwendigen Nutzungsrechte übertragen haben – insbesondere für Bearbeitungen und mehrsprachige Verbreitung.

Wichtig: Auch bei rein interner Nutzung (z. B. Schulungsvideos) gelten Urheberrechte.

Rechte an Stimmen

Wenn im Originalvideo reale Personen zu hören sind, solltest du Folgendes beachten:

  • Einwilligung zur Verarbeitung der Stimme: Wenn die Stimme im Rahmen eines KI-Dubbing-Prozesses durch eine andere ersetzt oder verändert wird, kann das eine „Bearbeitung“ im rechtlichen Sinn darstellen.
  • Voice Cloning: Bei Dubly z. B. kann die Originalstimme für andere Sprachen genutzt werden. Das erfordert eine ausdrückliche Freigabe – vor allem, wenn es sich um Mitarbeiter:innen, externe Sprecher:innen oder prominente Persönlichkeiten handelt.
  • Modelle & Schauspieler:innen: Hier sind oft gesonderte Regelungen im Vertrag nötig – insbesondere wenn die Stimme zu Marketingzwecken genutzt oder verändert wird.

Empfehlung: Kläre im Zweifel vertraglich, was mit der Stimme passieren darf und ob eine Bearbeitung erlaubt ist.

Kommunikation mit Mitarbeiter:innen

Gerade bei internen Inhalten (z. B. Trainingsvideos, HR-Kommunikation, CEO-Statements) ist es wichtig, dass Mitarbeiter:innen wissen:

  • Wenn ihre Stimme ersetzt, verändert oder gedubbt wird
  • Wenn ein Video in andere Sprachen übersetzt und ggf. extern geteilt wird
  • Wenn KI-Technologie zum Einsatz kommt

Offene Kommunikation und ggf. eine datenschutzrechtliche Information oder Einwilligung sind empfehlenswert – vor allem, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Gibt es eine Kennzeichnungspflicht?

In Deutschland und der EU gibt es (noch) keine generelle Kennzeichnungspflicht für KI-übersetzte Inhalte.
Trotzdem können je nach Kontext Transparenzpflichten greifen – z. B. bei Werbung oder Medieninhalten.

Beispiele:

  • Ein CEO-Statement wurde nicht selbst in der Fremdsprache eingesprochen, sondern per KI gedubbt – das kann offengelegt werden, muss aber nicht.
  • In Journalismus, PR oder Wissenschaft kann Transparenz über KI-Nutzung förderlich für die Glaubwürdigkeit sein.

Fazit: Eine Pflicht gibt es meist nicht – aber ehrliche Kommunikation schafft Vertrauen.

Weitere Aspekte, die du im Blick behalten solltest

✅ Datenschutz

  • Werden personenbezogene Daten verarbeitet? (Gesicht, Stimme, Inhalte)
  • Wo werden die Daten verarbeitet? (Dubly z. B. arbeitet nur mit EU-Servern und sicheren Subprozessoren mit SCCs)
  • Gibt es Prozesse zur Löschung, Datenzugriff, Nachweisbarkeit? → Ja, bei Dubly gegeben.

✅ Lizenzen für Musik & Bildmaterial

  • Enthält dein Video lizenzpflichtige Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Markenlogos)?
  • Auch für übersetzte Versionen gelten dieselben Lizenzanforderungen.

✅ Haftung bei Fehlern

  • Wenn eine Übersetzung z. B. rechtlich relevante Aussagen enthält, sollte sie geprüft werden (z. B. durch Native Speaker Control bei Dubly).
  • Unternehmen haften für den Inhalt – auch nach der Übersetzung.

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Fazit: Mit Struktur, Transparenz und Dubly auf der sicheren Seite

KI-gestützte Videoübersetzung eröffnet enorme Potenziale – wirtschaftlich, inhaltlich und technisch.
Doch gerade in professionellen Kontexten ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und zu beachten.

Mit Dubly hast du nicht nur ein starkes Tool, sondern auch einen Partner an der Seite, der weiß, worauf es ankommt:

  • Datenschutzkonformität & Verträge
  • Sicheres Hosting & Subprozessoren nach DSGVO
  • Voice Cloning nur mit Freigabe
  • Support bei Fragen zur Rechtslage & Briefings

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in der EU für KI-Videoübersetzungen?

Die DSGVO ist der Schlüssel. Sie regelt die Datenverarbeitung, den Speicherort, die Löschregeln und die Rechte der betroffenen Personen.

Warum ist eine Datenverarbeitungsvereinbarung wichtig?

Ein DPA stellt sicher, dass die Verpflichtungen zwischen Unternehmen und Anbietern klar definiert sind und Daten rechtmäßig behandelt werden.

Welche Risiken bestehen bei internationalen Datenübertragungen?

Übertragungen außerhalb der EU erfordern Standardvertragsklauseln oder gleichwertige Sicherheitsvorkehrungen, um die Vorschriften einzuhalten.

Wie hilft Dubly Unternehmen dabei, die Vorschriften einzuhalten?

Dubly ist DSGVO-konform, speichert Daten ausschließlich innerhalb der EU, bietet transparente Prozesse und bietet Vereinbarungen wie NDA und DPA an.

Über den Autor

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